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Study Guide

Dezernate, Referate, Fakultäten und Hochschulleitung

Drei Studierende stehen zusammen auf einem Platz vor zwei Gebäuden. © Roland Baege​/​TU Dortmund
Drei Studierende sitzen an einem Sommertag an einer Sitzbank mit Tisch auf einer Wiese und unterhalten sich gut gelaunt. © Hesham Elsherif​/​TU Dortmund
Nahaufnahme einer Hand, die einen Stempel der TU hält. © Jürgen Huhn​/​TU Dortmund

Allgemeine Studienberatung

Die Allgemeine Studienberatung der TU Dortmund bietet den Studierenden Informationen und Orientierungshilfen zu den allgemeinen Rahmenbedingungen eines Hochschulstudiums, zu Studienmöglichkeiten, Studieninhalten und Studienanforderungen. 
Zu ihren Aufgaben zählt außerdem die Beratung zur Studienwahl sowie in Fragen des Studiums und der Studienvorbereitung (u.a. Studienfinanzierung/Stipendien), auch bei Schwierigkeiten im Studienverlauf, bei Prüfungsproblemen, bei geplantem Studienwechsel und Studienabbruch und die Ausgabe von Infomaterial zu den Studiengängen und weiteren Ansprechpartnern der TU. Zudem organisiert sie Sonderveranstaltungen und Workshops zu unterschiedlichen Themen.

Prüfungsamt (Zentrale Prüfungsverwaltung)

Die Zentrale Prüfungsverwaltung betreut die Studierenden nahezu aller Abschlüsse und Studiengänge, bzw. -fächer. Ausgenommen sind lediglich die Promotionsstudiengänge. Zu ihren Aufgaben gehören z.B. die Organisation der Prüfungsan- und -abmeldung, das Verarbeiten von Attesten/Prüfungsrücktritten, die Ausstellung von Bescheinigungen u. a. für Behörden, die Erstellung von Bescheiden, die Betreuung der Prüfungsausschüsse bis hin zur Erstellung und Aushändigung von Zeugnissen und Urkunden. Die Anträge für Nachteilsausgleich werden in der Prüfungsverwaltung eingereicht und an die Prüfungsausschüsse der Fakultät weitergeleitet. 

Psychologische Studienberatung

Die Psychologische Studierendenberatung ist als Teil der Zentralen Studienberatung eine Serviceeinrichtung der TU Dortmund. Psychologische Studienberatung geht nicht vorrangig von einem Krankheitsverständnis aus, sondern bemüht sich um Unterstützung bei der Erarbeitung von Bewältigungsstrategien in schwierigen Lebenssituationen und um die Erweiterung der studienbezogenen Kompetenzen durch Einzelgespräche und -coachings, Gruppenangebote, Vorträge und individualisierte Angebote. Die BeraterInnen sind PsychologInnen mit verhaltenstherapeutischer oder tiefenpsychologischer Weiterbildung. Als Psychotherapeutinnen unterliegen sie der gesetzlichen Schweigepflicht. Dementsprechend werden alle Gespräche vertraulich behandelt. Die Beratungsangebote sind kostenlos. Sie benötigen keine Krankenversichertenkarte.

Referat Internationales

Zu den Zuständigkeiten des Referat Internationales (RI) gehört im Einzelnen die Betreuung und Beratung von internationalen Studieninteressierten,  internationalen Studierenden (Incomings) und Gastwissenschaftler/-innen, die in Dortmund studieren und forschen sowie die Beratung von Dortmunder Studierenden (Outgoings), die einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Mitarbeiter/-innen der Fakultäten können sich hier über die internationalen Allianzen der TU mit Hochschulen informieren.

Junge Frau schiebt ein Fahrrad über eine Straße, im Hintergrund Palmen © Pexels​/​Pixabay

Studierendensekretariat

An das Studierendensekretariat können Sie sich vor, während und zum Ende Ihres Studiums mit Fragen rund um Ihren Studierendenstatus wenden. Dies umfasst die Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studiengang, die Einschreibung, die Rückmeldung, eine Studiengang- oder Studienfachänderung, die Beurlaubung und auch die Exmatrikulation sowie Änderungen Ihrer Anschrift und des Versicherungsstatus. Zusätzliche Studienbescheinigungen und andere Nachweise rund um den Studierendenstatus erhalten Sie eben-falls im Studierendensekretariat oder im Campusportal (www.campus.tu-dortmund.de). 
Erstauskünfte rund um die Themen Studienangebot, Hochschulzugang, Termine und Fristen, Formalitäten zur Bewerbung und Einschreibung sowie Ansprechpartner*innen erhalten Sie telefonisch (+49 (0)231 - 755 2345) bei der Infohotline.
 

Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), ist die politische Vertretung der Studierenden und ausführendes Organ der verfassten Studierendenschaft der Hochschulen in NRW. Dazu gliedert er sich in Vorsitz und verschiedene Referent:innen, welche für ihre Tätigkeiten auch eine Aufwandsentschädigung erhalten. Der AStA wird jährlich durch das Studierendenparlament (StuPa) gewählt und setzt sich für die Interessen der Studierenden an der TU Dortmund ein. Alle Studierenden der TU Dortmund können sich zur Wahl aufstellen lassen. Eine doppelte Mitgliedschaft in AStA und StuPa ist jedoch nicht möglich.
Zu den politischen Aufgaben zählen neben der Öffentlichkeitsarbeit auch das Organisieren von Ringvorlesungen und die Erstellung von politischen Informationsschriften. Hier führt der AStA vor allem die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus. Themengebiete sind bspw. die Gleichstellung von Ausländern, Frauen, Homosexuellen und Behinderten.
Neben der Vertretung der Studierenden der TU Dortmund bietet der AStA eine Reihe von Serviceleistungen an. Dazu gehören Beratungen zu BAföG, Studium und Job sowie Rechts- und Sozialberatung. Angeboten werden außerdem eine Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, eine Fahrradwerkstatt und Informationen rund um das Semesterticket. Auch unsere Fachschaftsfinanzen werden vom AStA geprüft.
 

Kontakt
AStA TU Dortmund
Emil-Figge-Str. 50
Campus Nord
44221 Dortmund
Tel.: (0231) 755-2584 
asta@tu-dortmund.de 
 

Dekanat Kulturwissenschaften

Das Dekanat setzt sich aus einer/m Dekan:in sowie zwei Prodekan:innen zusammen. Das Dekanat ist die Vertretung des Fachbereichs Kulturwissenschaften gegenüber der Hochschule. Zu den wichtigsten Aufgaben des Dekans bzw. Dekanats zählen:

  • Die Leitung des Fachbereichs und dessen Vertretung innerhalb der Universität
  • Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit des Lehrangebotes und die Einhaltung der Lehrverpflichtungen sowie für die Studien- und Prüfungsorganisation
  • Verteilung der Stellen und Mittel innerhalb des Fachbereichs auf der Grundlage der mit dem Fachbereichsrat festgelegten Grundsätze der Verteilung
  • Verantwortlichkeit dafür, dass die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie die Gremien und Einrichtungen der Fakultät ihre Aufgaben wahrnehmen und die Mitglieder und Angehörigen der Fakultät ihre Pflichten erfüllen
  • Überprüfung der rechtlichen Korrektheit von Beschlüssen innerhalb der Fakultät und Erstellung von Entwürfen für Studien- und Prüfungsordnungen

Kontakt: dekanat.fk15@tu-dortmund.de 
 

Fachschaften

Eine Fachschaft setzt sich aus sämtlichen Studierenden eines Studiengangs oder mehrerer Studiengänge innerhalb der Fakultät zusammen. An der Fakultät Kulturwissenschaften gibt es insgesamt vier Fachschaften.

Meistens wird der Begriff Fachschaft allerdings für die Beschreibung des Fachschaftsrats (die aktive Fachschaft) genutzt. Hier vertreten die von der Fachschaftsvollversammlung (FVV) gewählten Studierenden die entsprechende Fachschaft.
Die Aufgaben der Fachschaften gestalten sich vielfältig:

  • Einsatz in Gremien der Universität (u.a. Fachschaftsrätekonferenz, Fakultätsrat, Berufungskomissionen)
  • Bindeglied zwischen Studierenden und Fakultäten
  • Ansprechpartner:innen bei Beschwerden zu Prüfungs- und Lehrbedingungen
  • Die Fachschaften stellen ihren Studierenden Informationen zur Verfügung und ermöglichen Studienanfängern einen einfacheren Start ins Studium.
  • Organisation O-Woche (Orientierungsphase), Erstifahrten, Partys und Exkursionen 

Grundsätzlich können sich alle Studierenden in einer Fachschaft engagieren. 
Kontakte werden am besten durch die Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen des Fachschaftsrates und den sonstigen Aktivitäten geknüpft.
 

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern aus den Statusgruppen der Hochschullehrer:innen, akademischen Mitarbeiter:innen, Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung sowie Studierenden zusammen. Der Fakultätsrat wählt das Dekanat. Aufgabe des Fakultätsrates ist die Entscheidung und/oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu gehört u. a. auch die Festlegung der rechtlichen Grundlagen des Studiums wie z.B. Studien- und Prüfungsordnungen (Qualitätsmanagement). Außerdem kann der Fakultätsrat an der Erteilung akademischer Grade und Titel beteiligt sein.
Er wird vom Studienbeirat beraten.

Studienbeirat

Der Studienbeirat der Fakultät Kulturwissenschaften berät den Fakultätsrat sowie das Dekanat in Angelegenheiten zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre, insbesondere zu Studienreformen, Evaluationen und Erlassen oder Änderungen von Prüfungsordnungen. Die Mitglieder werden vom Fakultätsrat gewählt. 

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (StuPa) ist ein von den Studierenden der TU Dortmund jährlich gewähltes Parlament und damit das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Da das Parlament von allen Studierenden gewählt wird, können die bis zu 51 Mitglieder laut Hochschulverfassung grundsätzlich über alle Fragen und Belange der verfassten Studierendenschaft (VS), d.h. für alle eingeschriebenen Studierenden, entscheiden. Die Wahlen finden generell im Sommersemester statt. Neben den auf Bundesebene bekannten Parteien sind auch einige hochschulinterne Parteien und unabhängige Gruppen vertreten. Als Legislative (gesetzgebendes Organ) legt das StuPa die Grundlagen und den Haushaltsplan für die verfasste Studierendenschaft fest. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt dann über den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der vom StuPa gewählt wird. Der AStA ist also quasi die Exekutive (ausführendes Organ) der Verfassten Studierendenschaft.

Rektorat

Das Rektorat ist die zentrale Leitung der Universität. An der Spitze steht der Rektor. Zum Rektorat gehören außerdem fünf Prorektor*innen und der Kanzler. Gewählt werden sie von der Hochschulwahlversammlung, in der Mitglieder des Hochschulrats und des Senats zusammenkommen.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Rektorats gehört die Planung der zukünftigen Entwicklung der Universität. Dabei geht es zum Beispiel um das Studienangebot, wichtige Forschungsschwerpunkte und die Organisation der Hochschule. Grundlage dafür sind Planungsprinzipien, die vom Senat bestätigt werden, sowie die Entwicklungspläne der einzelnen Fakultäten.
Das Rektorat sorgt außerdem dafür, dass die verschiedenen Organe, Gremien und Personen mit besonderen Funktionen ihre Aufgaben erfüllen und dass alle Mitglieder und Angehörigen der Universität ihren Pflichten nachkommen. Gegenüber dem Hochschulrat und dem Senat muss das Rektorat regelmäßig Auskunft über seine Arbeit geben.