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Promotion

FAQ

Was muss ich tun, bevor ich meine Unterlagen einreiche? Welche formalen Voraussetzungen muss ich erfüllen? Und welche Anforderungen werden an mein Exposé gestellt?

Die FAQ zum Promotionsverfahren bündeln wichtige Informationen und beantworten oft gestellte Fragen übersichtlich und verständlich mit Verweisen auf die zugehörigen Paragraphen in der Promotionsordnung

Fragen zum Antrag

Mit der schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer Disputation bzw. einem Rigorosum zeigen Sie, dass Sie über das allgemeine Studienziel hinaus in der Lage sind, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten (§2). Sie können in der kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität in folgenden Fachgebieten promovieren: Anglistik/ Amerikanistik; Germanistik; Journalistik.

Zunächst sollten Sie einen Betreuer/ eine Betreuerin für Ihr Promotionsvorhaben gefunden haben, der/die bereit ist, Sie bei Ihrer Promotion beratend zu unterstützen. Das ist Ihr Doktorvater/ Ihre Doktormutter. Dieser Betreuer ist gleichzeitig der Erstgutachter Ihrer Dissertation.

Auf den Seiten der einzelnen Professor*innen können Sie sich über die Fachschwerpunkte der Mitarbeiter der Institute informieren und ggf. mit ihnen in Kontakt treten. Wenn Sie einen Betreuer/ eine Betreuerin gefunden haben, sollten Sie sich mit ihm/ihr über Ihr Arbeitsthema und Ihren Zeitplan für die Dissertation beraten. Eventuell können Sie Ihre Forschungsvorhaben in einem der an der Fakultät angebotenen Kolloquien vorstellen und in wissenschaftlichen Austausch treten.

Auf der Homepage der kulturwissenschaftlichen Fakultät finden Sie alle notwendigen Vordrucke der Unterlagen, die Sie für den Antrag auf Promotion benötigen. Füllen Sie den Antrag wahrheitsgemäß aus und schicken Sie ihn zusammen mit den geforderten amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse, Ihrem Exposé und Ihrem Lebenslauf §5 an den Promotionsausschuss.

Ihr Antrag wird in einem ersten Schritt auf seine formale Zulassungsberechtigung geprüft (§4) . In einem zweiten Schritt entscheiden die Mitglieder des Promotionsausschusses auf der Grundlage Ihrer Unterlagen, ob Sie zum Promotionsverfahren zugelassen werden (§6).

Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse auf dem Antrag angeben, so dass der Promotionsausschuss Sie bei Nachfragen schnell erreichen kann. Haben Sie bereits an einer anderen Hochschule eine Promotion begonnen, legen Sie dem Antrag diesbezüglich Unterlagen bei.

 

Im Normalfall haben Sie bereits vor Ihrem Antrag auf Zulassung zur Promotion Kontakt zu einem Betreuer aufgenommen. Der vorgeschlagene Betreuer wird gleichzeitig der erste Gutachter Ihrer Arbeit sein. Zusätzlich zu dem ersten Gutachter bestimmen Sie noch einen Zweitgutachter und einen Prüfer. Bei der Suche nach einem Prüfer sind Sie nicht an das Institut gebunden, sondern können auch auf Fakultätsebene einen Prüfer suchen. Weitere Prüfer können aber auch noch im Verlauf des Promotionsprozesses gesucht und benannt werden. Der Promotionsausschuss kann Ihnen ggf. auch einen Betreuer zuweisen (§7). Der Zweitgutachter kann in begründeten Fällen extern sein (§9).

 

Schicken Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotion zusammen mit einer amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis), Ihre universitären Abschlusszeugnisse, Zeugnisse, die Ihre Fremdsprachenkenntnisse belegen, einen Lebenslauf, der Ihren wissenschaftlichen Werdegang darstellt, und ein kurzes Exposé Ihres Arbeitsthemas (§5).

 

Fassen Sie Ihr Dissertationsvorhaben zuerst auf höchstens einer halben Seite knapp zusammen. In einem nächsten Schritt wird empfohlen, ausführlicher über das Vorhaben zu schreiben: der Gegenstand Ihrer Forschung, der Forschungsstand, das Theoriedesign, die Methodik und der Zeitplan des Promotionsvorhabens. Das Exposé sollte einen Umfang von mindestens drei bis maximal zwölf Seiten haben. Außerdem sollte Ihr Exposé über eine aussagekräftige Literaturliste verfügen (§5).

 

Das Exposé sollte in der Sprache des geplanten Dissertationsvorhabens verfasst sein, die Kurzzusammenfassung am Anfang des Exposés dagegen immer in deutscher Sprache. Nehmen Sie sich für die Kurzzusammenfassung zu Beginn des Exposés viel Zeit, um möglichst alle relevanten Informationen einzuarbeiten.

Ja. Nur in begründeten Fällen können Sie Kopien Ihrer Zeugnisse einreichen, wenn Sie die Originalzeugnisse im Dekanat bzw. beim Promotionsausschuss vorzeigen.

Es bleibt Ihnen überlassen, wann Sie Ihren Antrag auf Promotion einreichen. An der Fakultät Kulturwissenschaften gibt es keine Bewerbungsfrist, an der Sie sich orientieren müssen. Sie können bereits in Absprache mit Ihrem Betreuer für Ihre Dissertation vorarbeiten. Eine frühe formale Zulassung durch den Promotionsantrag schafft jedoch Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Vor allem, wenn Sie als Quereinsteiger oder Absolvent einer Fachhochschule an die TU Dortmund kommen (§4B), empfiehlt es sich, früh einen formalen Antrag auf Zulassung zur Promotion zu stellen. Das gibt Ihnen Planungssicherheit, falls Sie zur Nachgraduierung noch Kurse belegen müssen.

 

Sie reichen Ihre Unterlagen über das Dekanat beim Promotionsausschuss ein.

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte per Mail unter promotionsausschuss.fk15tu-dortmundde an die Geschäftsführerin des Promotionsausschusses, Frau Anna Krücken.

 

Fragen zum Promotionsverfahren

Der Promotionsausschuss stellt fest, ob Sie als Bewerber die formale Vorraussetzung für die Zulassung zur Promotion erfüllen (§4). Er schätzt die von Ihnen eingereichten Erläuterungen Ihres Arbeitsthemas im Hinblick auf die Anforderungen an eine Dissertation ein.

Sie sind formal zulassungsberechtigt, wenn Sie ein einschlägiges wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern mit zumindest der Gesamtnote »befriedigend« mit der Diplomprüfung Journalistik, der ersten Staatsprüfung für das Lehramt der Sekundarstufe II, der Master- bzw. Diplompädagogikprüfung in den Hauptfächern Anglistik/Amerikanistik, Germanistik oder Geschichte komplett abgeschlossen haben (§4). Außerdem müssen Sie zumindest ausreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen durch beglaubigte Zeugnisse nachweisen.
Das Promotionsverfahren besteht dann aus der Dissertation und einer Disputation.

Auch wenn Sie an einer Fach- oder Kunsthochschule studiert haben oder ein wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern abgeschlossen haben, können Sie promovieren. Dann entscheidet der Promotionsausschuss, ob Sie ein in der Regel zweisemestriges Zusatzstudium im jeweiligen Promotionsfach vornehmen müssen. Sie sollten außerdem zumindest ausreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen durch beglaubigte Zeugnisse nachweisen (§4). Das Promotionsverfahren besteht dann aus der Dissertation und einem Rigorosum.

Haben Sie Ihren Abschluss außerhalb Deutschlands erhalten, und ist Ihr Abschluss den Abschlüssen in Deutschland fachlich gleichwertig (§4), kann eine Promotion nach einer Prüfung durch den Promotionsausschuss durchaus möglich sein. Eine erste eigene Prüfung können Sie mit der Datenbank anabin.de vornehmen.

Der Promotionsausschuss prüft sowohl die formale Zugangsberechtigung der Promotion als auch die fachliche Kompetenz Ihres Dissertationsvorhabens (§5). Da alle Mitglieder des Promotionsausschusses ihr Votum abgeben müssen, rechnen Sie in der Vorlesungszeit mit einer Bearbeitungszeit von ca. sechs Wochen.

Fragen zur Promotion

Die Disputation ist eine Prüfung, in der alle Mitglieder der Prüfungskommission Prüf- und Beurteilungsrecht haben. In einer etwa zweistündigen Disputation sollen Sie beweisen, dass Sie durch Ihre wissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lage sind, das von Ihnen in der Doktorarbeit erarbeitete Ergebnis und Ihre Thesen gegenüber Fragen und Einwänden auszuführen und zu diskutieren. Sie „verteidigen“ Ihre Arbeit.

Das Rigorosum ist eine Einzelprüfung, in der nur drei Mitglieder der Prüfungskommission Prüf- und Beurteilungsrecht haben. Das Rigorosum besteht aus einer etwa einstündigen Prüfung in Ihrem Dissertationsfach und Prüfungen in zwei Nebenfächern bzw. einem Nebenfach und einem Teilgebiet Ihres Hauptfaches (je ca. 30 Minuten) (§11).

Auf den Webseiten zur Promotion der Fakultät Kulturwissenschaften finden Sie Links zu Stipendienangeboten verschiedener Stiftungen sowie zum Stipendienprogramm der Kulturwissenschaftlichen Fakultät.